Verbraucherrechte beim DSL Anbieterwechsel wurden gestärkt

DSL Anbieterwechsel
Bild: DSL Anbieterwechsel

Die Verbraucherrechte beim DSL-Wechsel wurden zugunsten des Kunden weitestgehend von der Bundesregierung ganz neu gestärkt. Auch eine teure Warteschleife am Servicetelefon des Anbieters wurde gesetzlich eingeschränkt – zum Vorteil der Verbraucher. Der LTE-Ausbau schreitet immer weiter voran und auch hier hat die Bundesregierung einige Regelungen für die Provider o2, Vodafone und Telekom festgelegt. Im Mobilfunkbereich gibt es ebenfalls eine Neuerung.

1.) Die Bundesregierung stärkt die Rechte der Verbraucher

Wie es in der Presse schon verlautbar geworden ist wurden die Rechte des Kunden bei einem DSL-Wechsel gestärkt. So muss bei einem DSL-Wechsel die Verfügbarkeit vom alten zum neuen Anbieter innerhalb eines Tages gewährleistet sein. Auch im Falle eines Umzugs ist jetzt neu geregelt, dass die Vertragslaufzeit nicht wieder von Neuem beginnt. Die Kundenrechte wurden gestärkt. Auch kann der Kunde nun seinen DSL-Vertrag kündigen, wenn am neuen Wohnort keine DSL-Technik zur Verfügung steht. Dies war in der Vergangenheit nicht der Fall.

2.) Vereinfachung bei Mobilfunk

Wenn ein Kunde seinen Provider beim Mobilfunk wechseln möchte, sind die Regularien auch vereinfacht worden. So kann nun der Kunde grundsätzlich seine Mobilfunknummer zum neuen Provider mitnehmen. Die Vertragslaufzeit darf hier nicht mehr länger eine Rolle spielen. Gerade im Mobilfunkbereich ändern sich die Tarife ständig – meist zugunsten des Kunden, so dass sich ein stetiger Vergleich der Tarife durchaus lohnen kann.

3.) Teure Warteschleife

Eine teure Warteschleife kann sehr ägerlich für den Kunden sein, vor allem dann, wenn er ein Anliegen hat, welches nicht sofort innerhalb ein paar Minuten geklärt werden kann. So ist man schnell 10 Euro los, ohne wirklich etwas effektiv erreicht zu haben. Nach der neuen Regelung hat die Bundesregierung beschlossen, dass Warteschleifen grundsätzlich kostenlos sein müssen, bis man wirklich einen Mitarbeiter in der Leitung hat. Auf diese Art und Weise soll vorgebeugt werden, dass Anbieter extra Warteschleifen einrichten, um damit Geld zu verdienen. Auf Abzocknews.de ist zu lesen, dass sich das Verbot allerdings verzögert. So muss die Umstellung erst bis zum nächsten Jahr bei den Anbietern vollzogen sein. Es soll eine Übergangszeit geben in der nur die ersten 2 Minuten der Warteschleife nicht berechnet werden dürfen, da die technische Umstellung wohl komplex ist. Vorher sollen bei Tests Wartezeiten von bis zu 18 Minuten bei 0180- und 0900-Rufnummern angefallen sein. Bis zu 20 Euro sollen pro Anruf abgezockt worden sein.

4.) LTE-Ausbau

Der LTE-Ausbau wird immer weiter voranschreiten. Die UMTS Technologie hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Der LTE-Ausbau wird vorrangig von der Telekom und Vodafone vorangetrieben. Der Vorteil liegt in der besonders hohen Datenübertragung, was besonders bei den Smartphones wichtig ist. Die heutigen Handys sind wie kleine Computer, wo auch die Internetnutzung mit eingeschlossen ist.

Wie siehst du die Stärkung der Verbraucherrechte? Befürwortest du die neuen Regelungen?

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4 Kommentare

  1. Hallo,
    hätte mal ne Frage: Was ist wenn zwei zusammen ziehen?? Wir sind beide beim selben Anbieter und ziehen jetzt im August zusammen! Unsere Verträge laufen jedoch noch bis März! Ich befürchte das wir beide Verträge weiter laufen lassen müssen?

  2. Hallo Viola,

    da ihr beide beim gleichen Anbieter seid, macht es natürlich keinen Sinn beide Verträge weiter laufen zu lassen. Ich würde direkt mit dem Anbieter Kontakt aufnehmen und den Fall besprechen. Aus Kulanz sollte der Anbieter euch dann entgegenkommen. Wie das rechtlich aussieht kann euch nur ein Anwalt sagen.

  3. Sooo der Umzug steht nun vor der Tür. Unser Anbieter X meinte zu uns das wir es versuchen können und das aus Kulanz Gründen da wir ja beide schon über 5Jahre Kunden wären, es die Möglich gibt aus einem der beiden Verträge (der der die kürzere Laufzeit hat) auszutreten.
    Heute war ich nochmals bei dem berater wegen des Technikertermins und da fiel mir gleich noch die Frage ein wie das denn wäre, mit der automatsichen Verlängerung der Verträge wenn ich umziehe. Da meinte er das sich dieser dann ab dem 01.08 automatisch wieder um zwei Jahre verlängert. Als ich Ihn dann darauf ansprach das es da doch jetzt aber eine gesetzliche Regelung gibt das man das nicht mehr darf, meine er das das so nicht stimmt. Das andere Anbieter das zwar machen, diese aber den Verbraucher dann dort aber 130Euro oder mehr kosten würde. Jetzt ist meine Frage ob das wirklich stimmt, weil eine wirkliche Verstärkung der Verbraucherrechte seh in diesem Falle nicht. Ich bezahle ja keine 130Euro nur damit mein Vertrag nicht nochmal verlängert wir, sonderen normal weiterläuft und danach noch zustäzlich die Kosten für den neuen Anbieter den ich mir eventuell suche.
    MfG

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